Trauer


Was tun im Trauerfall

Besonders in den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese Situation neu und ungewöhnlich. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe verläuft, möchten wir Ihnen kurz schildern was zuerst getan werden sollte.

Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt des Verstorbenen. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts passieren, rufen sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt, wie auch der Notarzt, wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist verpflichtet unmittelbar nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung auszustellen. Dazu braucht der Arzt meistens den Personalausweis des Verstorbenen, besonders dann, wenn er ihn nicht persönlich gekannt hat. Es kann vorkommen, dass der Hausarzt zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Untersuchung durchführt und bis dahin mit der Ausstellung der Todesbescheinigung wartet.

Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir werden dann die ersten Schritte mit Ihnen besprechen. Falls der Arzt nicht sofort kommt, können Sie uns auch vorab informieren, damit wir schon im Vorfeld die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen können.

Wir werden mit Ihnen telefonisch oder persönlich besprechen, wann wir den Verstorbenen vom Sterbeort in unser Institut bzw. zum Friedhof überführen werden.

Bei der Abholung des Verstorbenen benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes für die Beurkundung beim Standesamt. Daraufhin werden amtliche Sterbeurkunden ausgestellt, die Sie für alles Weitere benötigen.

Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen gekannt hat. In Krankenhäusern darf der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen zum Friedhof überführen bzw. erhält auch dann erst die Todesbescheinigung und weitere Unterlagen. In größeren Krankenhäusern oder Kliniken kann die Überführung des Verstorbenen oft erst am nächsten Werktag erfolgen. Nach der Information des Krankenhauses über den Tod ihres Angehörgien können Sie uns umgehend telefonisch benachrichtigen.

Falls der Verstorbene eines nichtnatürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall, bereits vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls die weitere Vorgehensweise veranlassen. Werden wir mit der Bestattung beauftragt, setzen wir uns mit der Polizei in Verbindung, um dort die Unterlagen abzuholen und die nächsten Schritte zu klären.

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  (c) by Frank Armonat